Die ein oder andere wird es vielleicht schon bemerkt haben: seit meinem Urlaub liegen hier immer noch ein paar Artikel rum, die ich noch nicht lesen konnte. Eine Leseempfehlung gibt es jetzt für Till Jaegers Artikel "Google, GPL und der Mobilfunkmarkt". Dabei geht er die Behauptugen des Bloggers Florian Müller ein, dass Mobiltelefonhersteller mit Android-Betriebssystem von Linux-Entwicklern wegen GNU-GPL-Verletzung verklagt werden könnten, wenn zuvor schon ein GNU-GPL-widriger Vertrieb erfolgte:
Vor diesem Hintergrund fragt sich, inwiefern die Verwendung des GPL-lizenzierten Betriebssystems Android von Bedeutung ist. So hat etwa die Behauptung von Florian Müller in seinem Blog Aufmerksamkeit erregt, wonach ein Hardware-Hersteller, der Android einsetzt und einmal nicht die Lizenzbedingungen der GPL eingehalten hat, etwa indem der entsprechende Sourcecode nicht angeboten wurde, seine Nutzungsrechte automatisch verloren habe und nur durch eine gesonderte Wiedereinräumung jeden Linux-Rechteinhabers wiedererhalten könne. Daher könne jeder Rechteinhaber zusammen mit einem Anwalt relativ einfach gegen die Hersteller von Android-Geräten vorgehen. [...] Diese Auffassung dürfte jedenfalls unter der Geltung deutschen Rechts kaum zutreffen.