Ich hatte hier immer wieder über die Nachteile des Begriffs "geistiges Eigentum" geschrieben und erst diese Woche wieder mehrer Diskussionen auf der Campus Party geführt. Die Neue Züricher Zeitung (NZZ) behandelt dieses Thema nun auch in dem Kommentar "Urheberrecht statt 'geistiges Eigentum'" von Florent Thouvenin:
Welche Rechte Urhebern und Verwertern in einer digitalisierten Welt gewährt werden müssen, um ein gesamtwirtschaftlich optimales Gleichgewicht zwischen einer möglichst weitgehenden Nutzung von Werken und ausreichenden Anreizen für deren Produktion und Verbreitung sicherzustellen, ist ein höchst komplexer Entscheid, den der Gesetzgeber auf der Grundlage umfassender soziologischer, ökonomischer und rechtlicher Untersuchungen zu treffen hat. Der Begriff des geistigen Eigentums verstellt hier nur den Blick auf die wahre Komplexität, indem er mit propagandistischer Rhetorik versucht, die Gewährung von Ausschliesslichkeitsrechten an öffentlichen Gütern als vermeintlich zwingend hinzustellen. In der laufenden Debatte dürfte deshalb schon viel gewonnen sein, wenn dieses Dogma aufgegeben und durch den inhaltlich neutralen Begriff des Urheberrechts ersetzt würde.