Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftragte der Bundesregierung, sagte im Interview mit der Zeitschrift C't, dass die Bundesregierung „nur mit offenen Standards weitestgehend Herstellerunabhängigkeit erreichen und damit Risiken vermeiden [kann]". Außerdem sei „mit offenen IT-Standards ein Höchtsmaß an Interoperabilität [erreichbar]". Damit konkretisiert Sie die Grundsatzrede von Innenminister Thomas de Maiziere in der er den Einsatz Offene Standards für staatliche IT-Systeme und Internet-Angebote gefordert hatte. (siehe C't Heft 15, S. 150-51)
Für Rogall-Grothe muss ein Standard erstens vollständig publiziert werden, zweitens uneingeschränkt und dauerhaft genutzt und drittens nicht durch rechtliche Bestimmungen beschränkt werden dürfen. Die Bundesregierung unterstreicht damit: Ein Standard ist nur ein Standard, wenn auch Freie-Software-Unternehmen ihn ohne rechtliche oder technische Hindernisse umsetzen dürfen..
Die Staatssekretärin stellte klar: Mit Marktstandards sind keineswegs Standards gemeint, welche den Markt bereits dominieren. „Der Begriff Marktstandards wird im IT-Staatsvertrag als Gegenbegriff zu den von der öffentlichen Verwaltung selbst entwickelten Standards genutzt und nicht als Gegenbegriff zu offenen Standards", so Rogall-Grothe. Verbindliche Standards sollen in Zukunft aber nur Offene Standards sein. Wie in meinen letzten Artikeln bereits geschrieben, wird der Begriff „Marktstandard" oft gegen Offene Standards und Freie Software verwendet. So rechtfertigte die sächsische Landesregierung im Mai ihren Einsatz von proprietären Standards damit, dass der IT-Staatsvertrag Marktstandards fordere. Bereits im April kritisierte die Free Software Foundation Europe (FSFE) diese Formulierung und bat Bundes-CIO um eine Klarstellung. Rogall-Grothe zeigt mit ihrer Aussage: Der Begriff „Marktstandards" rechtfertigt keineswegs den Einsatz proprietärer Standards in Behörden!
Mit der im Mai veröffentlichten Digitalen Agenda setzt auch die Europäische Kommission zunehmend auf Offene Standards, auch wenn immer wieder Rückschritte drohen. Daher fordert die FSFE (für die ich arbeite) Rogall-Grothe nun dazu auf, Deutschlands Einfluss in Europa geltend zu machen und dafür zu sorgen, dass die neue Version des European Interoperability Framework (EIF) eine starke Definition Offener Standards enthält.
Merkhilfe: Die Anforderungen für einen Offenen Standard, sind etwas schwer zu merken. Wie bei der Definition Freier Software (Verwenden, Verstehen, Verbreiten, Verbessern), hilft hier eine Vereinfachung: Das Standard-"AEIOU":