Morgen findet am Landgericht Berlin die Anhörung zu einem Rechtsstreit statt, der weitreichende Konsequenzen über die Zukunft der Entwicklung und des Vertriebs von Software haben könnte. In diesem Verfahren stehen sich gegenüber, der Vertreiber von DSL-Routern AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) und die Cybits AG (Cybits), ein Hersteller von Filterungssoftware für Kinder. Beide Firmen benutzen den Linuxkernel, der unter der GNU General Public License Version 2 (GNU GPL) steht, die jedermann das Recht gibt, die Software zu verwenden, zu verstehen, zu verteilen und zu verbessern. Der Fall wurde von AVM mit dem Ziel vor Gericht gebracht, Cybits davon abzuhalten jeglicher Teile der Firmware zu ändern, die in den Routern von AVM Verwendung findet einschließlich des Linuxkernels. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und gpl-violations.org sehen AVMs Vorgehen als breiten Angriff auf die Prinzipien Freier Software und damit auf tausende von Menschen und Unternehmen, die Freie Software entwickeln, verbessern und verbreiten.

Harald Welte, Gründer von gpl-violations.org, der das Urheberrecht an mehreren Teilen des Linuxkernels hält, dazu:

"Ich habe mich entschieden, meinen Beitrag zum Linuxkernel unter die GNU GPL zu stellen und andere von meiner Arbeit profitieren zu lassen. Es freut mich, wenn Firmen viel Geld mit Software verdienen, die von mir und tausenden anderen geschrieben wurde. Im Gegenzug erwarte ich aber von ihnen, dass sie, wenn sie meine Software weiterverteilen, anderen die selben Rechte geben, die ich ihnen eingeräumt habe."

Till Jaeger, von JBB Rechtsanwälte, der Harald Welte in dem Fall vertritt:

"Ironischerweise verletzt AVM selbst die Lizenzbestimmungen, indem sie andere daran hindern, die von der GNU GPL gewährten Rechte wahrzunehmen. Sie haben daher kein Recht mehr, die Software zu verbreiten"

Ich wurde heute morgen von Dradio Wissen zu der GNU GPL Verletzung von AVM interviewt (Audio).

Ausführliche Informationen dazu findet ihr in der gemeinsamen Pressemitteilung von gpl-violations.org und der FSFE sowie auf der Zusammenfassung des bisherigen Falls.