Im Fall der Abkehr des Auswärtigen Amtes von Freier Software verwickelt sich die Bundesregierung in Widersprüche. Die Reaktion der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Viele der Antworten zeigen, dass die Bundesregierung entweder wichtige Aspekte Freier Software nicht verstanden hat, oder dass die Regierung hier bewußt Freie Software im Allgemeinen und Freie Software-Unternehmen attackiert.

So bestreitet die Regierung, dass die Entwicklungen im Auswärtigen Amt eine "Abkehr von der bisherigen ausschließlich auf quelloffener Software basierenden IT-Strategie" darstellen. Gleichzeitig bestätigt sie jedoch, dass die Behörde auf Microsoft Windows 7 und Office 2010 migieren wird.

Die Antwort verbreitet alte Mythen wie z.B., dass Freie Software schlechter benutzbar sei, höhere Hardware-Kosten verursache und es an Gewährleistung mangele.

Daneben wirft die Antwort der Regierung neue Fragen auf. So erwähnt die Regierung, dass 4,3 Millionen Euro für eine "quelloffene Bundesdistribution" ausgegeben wurde, die offenbar nie fertig gestellt wurde. Wer fragt sich hier nicht was mit diesem Projekt passiert ist, und wofür die Regierung das Geld eigentlich ausgegeben hat?

Mithelfen In der Antwort stecken viele falsche und verwirrende Aussagen drin, dass wir eure Mithilfe bei der Analyse benötigen. Fügt eure Kommentare auf der öffentlichen Plattform zur Kommentierung der Fragen ein. Bei vielen Antworten werden Freier Software Probleme angelastet, die auf Managmentfehler zurückzuführen sind.

Hier schon mal ein paar erste Kommentare, den Rest füge ich ins Etherpad ein:

Support / Gewährleistung für Freie Software (Frage 21): Freie-Software-Lizenzen stellen zunächst klar, dass der Autor der Software keine Gewährleistung für die Software gibt. Dies ist der Fall, da der Autor nicht zwingend der Dienstleister ist.

Wenn ein Dienstleister mit der Erstellung von Software beauftragt und dafür bezahlt wird, dann gilt grundsätzlich die normale werkvertragliche Gewährleistung, egal ob Freie oder proprietäre Software eingesetzt wird.

Wenn man Freie Software kostenlos herunterlädt und benutzt, dann bekommt man auch keine Gewährleistung. Im deutschen Recht gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen wie bei anderen unentgeltlichen Verträgen (Schenkung, Leihe etc.).

Jedoch kann jeder Dienstleister für jede Software unter einer Freien-Software-Lizenz Gewährleistung anbieten. Dies geschieht im Service-Level-Agreement (SLA), in dem z.B. festgelegt wird, für was genau eine Gewährleistung gegeben wird, innerhalb welcher Zeit Fehler behoben werden, zu welchen Kosten etc. Diese Gewährleistungen lassen sich im Allgemeinen sehr genau auf die Bedürfnisse des Kunden anpassen und gehen nicht selten über das hinaus, was Dienstleister für proprietäre Produkte vieler Hersteller gewährleisten können, bzw. was die Hersteller proprietärer Produkte selbst gewährleisten. Das Auswärtige Amt hätte auf Dienstleistungen von z.B. Redhat Enterprise Linux oder Suse Linux Enterprise Server zurückgreifen können.

Benutzbarkeit Freier Software: In Antwort 16 wird so getan, als ob Benutzbarkeitsprobleme bei Freier Software nicht behoben werden könnten und als ob Freie Software generell weniger benutzerfreundlich ist als unfreie Software. Die Benutzbarkeit einer Software hat nichts damit zu tun ob sie Freie Software oder unfreie Software ist. Es gibt schlecht bedienbare freie als auch unfreie Softare. Das zeigt die aufgeführte Groupware (X-manage) die im Auswärtigen Amt verwendet wird. Diese ist aber unfreie Software und nicht wie die Antwort suggeriert Freie Software.

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Matthias Kirschner
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