Ich wurde heute dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass auf das "Informationsportal zum Rundfunkbeitrag" Werbung für die Firma Adobe macht.

Meine Kontaktaufnahme als "Bürgerin/Bürger" zu "Frage zum Rundfunkbeitrag allgemein" führte zu einem:

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If you think this is a server error, please contact the webmaster. Error 406
online-services.rundfunkbeitrag.de
Tue Jan 22 14:58:58 2013
Apache

Ich habe die Anfrage mehrere Male wiederholt, sowohl mit str. statt straße, anderen Variationen sowie unterschiedlichen Captchas. Letztlich habe ich die folgende Nachricht an service@rundfunkbeitrag.de geschickt:

Ich habe gesehen, dass sich auf Ihrer Website Werbung für ein proprietäres Software-Programm befindet. Im konkreten Fall empfehlen Sie den Benutzern Ihrer Website den Download des proprietären PDF-Betrachters Adobe Acrobat Reader der Firma Adobe, zum Beispiel auf http://www.rundfunkbeitrag.de/hilfe.shtml. Auch wenn es sich dabei um ein kostenloses Programm handelt, so stellt dies dennoch eine Werbung für ein bestimmtes Unternehmen dar, genauso wie die Werbung einer kostenlosen Probefahrt mit einem Auto eine Werbung für den Hersteller ist. Sie bevorzugen mit dieser Werbung ein Unternehmen und dessen Software gegenüber allen anderen Marktteilnehmern und verzerren damit den Wettbewerb im Software-Markt.

Eine Lösung für dieses Problem besteht darin, die Werbung von Ihren Webseiten zu entfernen. Auf http://fsfe.org/campaigns/pdfreaders/petition.html befindet sich eine Liste von Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, die sich dieser Forderung angeschlossen und die „Petition für die Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten von öffentlichen Einrichtungen“ unterzeichnet haben. Mittlerweile empfiehlt auch der Migrationsleitfaden der Bundesregierung, öffentlichen Einrichtungen, dass diese die Werbung für Adobe und andere unfreie Software unterlassen und empfehlen pdfreaders.org (siehe Migrationsleitfaden ab Seite 170).

Indem Sie sich an den Offenen Standard PDF halten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Dokumente mit allen Programmen geöffnet werden können, die diesen Standard implementieren, egal von welchem Anbieter. Wenn Sie Ihren Besuchern Hilfe anbieten wollen, empfehlen wir, dass Sie mehrere PDF-Betrachter auflisten, zum Beispiel indem Sie schreiben „Um diese PDF-Datei zu öffnen, benötigen Sie einen PDF-Betrachter. Sie können dazu eines der folgenden Programme herunterladen (Liste unvollständig)“. Beide Alternativen sind gerechter, als nur einen PDF-Betrachter eines bestimmten Unternehmens zu empfehlen.

Auf http://www.pdfreaders.org finden Sie Beispiele für PDF-Betrachter, auf die Sie auf Ihren Webseiten verweisen können. Alle dort aufgelisteten PDF-Betrachter sind Freie Software, was bedeutet, dass jeder das Recht besitzt, sie zu jedem Zweck zu verwenden, kostenlos oder gegen Gebühr zu verbreiten, die Funktionsweise der Software zu verstehen und das Programm zu verbessern. Diese PDF-Betrachter sind herstellerunabhängig und jedes Unternehmen kann das Programm verkaufen, für eigene Lösungen anpassen oder die Software zu einem Teil seiner angebotenen Dienstleistungen machen.

Wenn es Euch auch stört, dass mit Euren Beiträgen Werbung für unfreie Software gemacht wird, dann schreibt doch auch eine E-Mail.

Update: Ich habe nun folgende Antwort erhalten.

Sie sind der Auffassung, dass auf unserer Internetseite Werbung für den Adobe Reader gemacht wird.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich um ein Service Angebot unsererseits handelt, die Formulare auf unserer Seite bereitzustellen. Mit welchem Programm man die PDF Dateien öffnet bleibt den Anwendern überlassen.

Diese Programme stehen zum kostenlosen herunterladen bereit.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Update: Ich hatte am 14. Juni folgende E-Mail hinterhergeschickt:

> Sie sind der Auffassung, dass auf unserer Internetseite Werbung für den
> Adobe Reader gemacht wird.

Ja, das ist richtig. Und ich stehe wie geschrieben damit nicht alleine:

Auf http://fsfe.org/campaigns/pdfreaders/petition.html befindet sich eine Liste von 90 Organisationen, 62 Unternehmen und 2707 Einzelpersonen, die sich dieser Forderung angeschlossen und die „Petition für die Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten von öffentlichen Einrichtungen“ unterzeichnet haben. Mittlerweile empfiehlt auch der Migrationsleitfaden der Bundesregierung, öffentlichen Einrichtungen, dass diese die Werbung für Adobe und andere unfreie Software unterlassen und empfehlen pdfreaders.org (siehe Migrationsleitfaden ab Seite 170).

>Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich um ein Service Angebot
>unsererseits handelt, die Formulare auf unserer Seite bereitzustellen. Mit
>welchem Programm man die PDF Dateien öffnet bleibt den Anwendern
>überlassen.

Das ist mir bewußt. Aber sie machen als öffentlich-rechtliche Einrichtung
Werbung für ein Unternehmen. Gleichzeitig gibt es viele andere PDF-Betrachter,
wie z.B. auf pdfreaders.org. Diese sind anbieterunabhängig. Des Weiteren wäre
keinerlei Werbung

> Diese Programme stehen zum kostenlosen herunterladen bereit.

Ja. Aber dennoch ist es Werbung. Was würden Sie davon halten, wenn die
Bundesregierung auf ihrer Webseite Werbung für einen kostenlosen Dienst
von Pro7 machen würde?

Des Weiteren habe ich über dieses Thema mit Politikern verschiedener
Parteien gesprochen und es war bereits Thema einer kleinen Anfrage im
Bundestag sowie im Europäischen Parlament.

Ich finde ihr Verhalten unangemessen für eine öffentliche Einrichtung
und hoffe sie verstehen mein Anliegen besser. Ich biete ihnen weiterhin
an, mich gerne zu dem Thema zu kontaktieren (\$Telefonnummer).

Als Antworte darauf erhielt ich am 23. Juli:

Sehr geehrter Herr Kirschke[!sic],

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.06.2013. Bitte entschuldigen Sie die
verzögerte E-Mail.

Sie möchten weitere Informationen zu dem auf unserer Internetseite zur
Verfügung gestellten Adobe Reader.

Insoweit verweisen wir auf den bisher geführten E-Mail-Verkehr, da sich
durch Ihre E-Mail vom 14.06.2013. kein neuer Sachverhalt ergeben hat.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio